Arbeitsaufsichtsbehörde: Keine Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz

Die Museen von Ostseeland erhielten Besuch von der Arbeitsaufsichtsbehörde, und es wurden keine Verstöße gegen die Arbeitsschutzvorschriften festgestellt.

Am 11. September stattete die Arbeitsaufsichtsbehörde den Museen von Ostseeland einen Besuch ab, und in ihrem Besuchsbericht stellt die Behörde fest, dass sie keinen Verstoß gegen das Arbeitsschutzrecht festgestellt hat.  

– Ich hatte stets den Eindruck, dass die derzeitige kommissarische Leitung sich an die Vorschriften gehalten hat, aber es ist nur gut, wenn dies überprüft und bestätigt wird, sagt der amtierende Vorstandsvorsitzende der Museen von Ostseeland, Martin Steen Andersen.

Während des Besuchs sprachen die Inspektoren der Arbeitsaufsichtsbehörde mit der amtierenden Direktorin Ilse Sørensen, dem Arbeitnehmervertreter im Vorstand Anders Knudsen sowie mehreren Mitarbeitern, die von der Aufsichtsbehörde selbst ausgewählt worden waren. Die Aufsichtsbehörde übermittelte ihren Besuchsbericht am 12. September.

– Für den Vorstand war es wichtig, dass kein Zweifel daran bestehen kann, dass das Museum die Arbeitsschutzvorschriften einhält. Deshalb haben wir ein externes Unternehmen beauftragt, die Unterlagen zu prüfen, die der Arbeitsschutzbehörde vorgelegt werden mussten, und nun haben wir die Bestätigung der Behörde, dass die Vorschriften eingehalten werden, sagt Martin Steen Andersen.